Mietendeckel laut GSK Stockmann Gutachten weitgehend verfassungswidrig

GSK Stockmann hat im Auftrag der Senatskanzlei des Landes Berlin ein verfassungsrechtliches Gutachten zum geplanten landesgesetzlichen „Mietendeckel“ erstellt.

Der geplante „Mietendeckel“ wird in Berlin und bundesweit kontrovers diskutiert. Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis (Humboldt-Universität), Of Counsel bei GSK Stockmann, hat den Gesetzentwurf zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung in Berlin (Berliner MietenWoG) im Auftrag des Landes Berlin (Senatskanzlei) verfassungsrechtlich analysiert.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der sog. Mietendeckel in weiten Teilen verfassungswidrig ist, insbesondere die geplanten Regelungen zu Mietobergrenzen und zur Herabsetzung von Mieten. Lediglich das geplante fünfjährige Mietenmoratorium ist verfassungsrechtlich darstellbar, wenn es in ein schlüssiges Konzept des Landes zur Herstellung eines ausgeglichen Wohnungsmarktes eingebettet ist.

Berater des Landes Berlin: Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, (Of Counsel, Autor des Gutachtens), Dr. Jan Hennig (Öffentlicher Sektor, Federführung), Prof. Dr. Jan Kehrberg (Immobilien-Projektentwicklung), Dr. Rainer Stockmann und Dr. Olaf Schmechel (beide Immobilieninvestitionen und Asset Management).

Drucken
Pressekontakt:

Ansprechpartner