27.02.2023

GSK Stockmann berät Mecklenburg-Vorpommern zu „Ostsee LNG“

GSK Stockmann begleitet das Land Mecklenburg-Vorpommern im energierechtlichen Planrechtsverfahren beim Bergamt Stralsund für den Bau und den Betrieb der See- und Landabschnitte des Vorhabens „Ostsee LNG“ einschließlich der Molchempfangsstation zur Reinhaltung der Rohrleitung sowie der Ostsee-Anbindungsleitung.

Das Verfahren richtet sich nach den im Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz/ LNGG) enthaltenen Sondervorschriften. Vorhaben wie „Ostsee LNG“, die in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführt sind, sind für die sichere Gasversorgung Deutschlands besonders dringlich. Für diese Vorhaben werden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der Bedarf zur Gewährleistung der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas per Gesetz festgestellt. Die schnellstmögliche Durchführung dieser Vorhaben dient dem zentralen Interesse an einer sicheren und diversifizierten Gasversorgung und ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich.

Schon Ende vergangenen Jahres unterstützte GSK Stockmann das Land Mecklenburg-Vorpommern bei der Zulassung eines vorzeitigen Baubeginns für den Landabschnitt und die Molchempfangsstation. Das Bergamt Stralsund hat die Plangenehmigung für diesen Abschnitt Mitte Januar 2023 erlassen. Das Planfeststellungsverfahren für den Seeabschnitt läuft aktuell.

Berater Land Mecklenburg-Vorpommern:

GSK Stockmann: Dr. Andreas Geiger (Infrastrukturplanung, Federführung); Associates:  Timo Aust (Öffentliches Bau- und Planungsrecht), Mareike Hebrock (Infrastrukturplanung)

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Pressekontakt:
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