06.07.2020

Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Nachdem die derzeitige Gesetzeslage zum Personengesellschaftsrecht weder an die Rechtspraxis noch an die Erfordernisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst ist, hat das BMJV ein umfangreiches und sinnvolles Reformvorhaben angestoßen.

Der Kommissionsentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts will das geschriebene Recht der Personengesellschaften an die gelebte Rechtspraxis und die Erfordernisse des Wirtschaftslebens anpassen. Hierzu wird eine umfassende Neukodifizierung der Normen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Urform der Personengesellschaft vorgeschlagen. Der Entwurf sieht insbesondere die Schaffung der Subjektpublizität für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor, deren tatsächliche Einführung erhebliche praktische Auswirkungen hätte. Der wesentliche Inhalt des Entwurfs soll daher vorgestellt und mögliche Auswirkungen auf die Praxis näher erläutert werden.

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