Optionsmodell, Internationalisierung des Umwandlungssteuerrechts, Einlagelösung für Mehr-/Minderabführungen und Neuregelung hinsichtlich Fremdwährungsverlusten.
Im laufenden Gesetzgebungsverfahren wird aktuell über das sog. „KöMoG“ diskutiert.
Die erste Lesung im Bundestag fand bereits am 22. April 2021 statt. Durch das „KöMoG“ oder auch Körperschaftsteuer-modernisierungsgesetz sollen vor allem Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften zur Körperschaftsteuer optieren können, sowie das Umwandlungs- steuerrecht weiter internationalisiert werden. Personengesellschaften, die von ihrer Option ab dem 1. Januar 2022 Gebrauch machen wollen, sollten das Gesetzgebungsverfahren im Blick behalten, um noch eine genaue Analyse des durch die Option ausgelösten Formwechsels vornehmen zu können.
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