Gesellschaftsrecht

Strukturen schaffen,
Aufgaben erfüllen.

Die laufende Beratung in allen Fragen des Kapital- und Personengesellschaftsrechts gehört zu unserem täglichen Geschäft. Egal ob national oder international, Familienunternehmen oder Konzern – die Aufgaben, die uns unsere Mandanten stellen, sind meist komplex und vielschichtig. Stets erfordern sie höchste juristische Kompetenz und berühren häufig unterschiedliche Rechtsgebiete.

Wir von GSK Stockmann verfügen über umfassende juristische Expertise und Erfahrung, ganzheitliches Wissen und Denken, den Blick für die unternehmerische Praxis und nicht zuletzt Kreativität. Wir beraten dabei zu Spezialthemen ebenso wie auch zu schwierigen Fragen des Tagesgeschäfts – von uns bekommen Sie maßgeschneiderte und praxistaugliche Lösungen.

Kompetenzschwerpunkte

Zu unseren Beratungsfeldern im Bereich Gesellschaftsrecht gehören Themen der Corporate Governance und die optimale Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen. So unterstützen wir Sie bei der Vermeidung von Gesellschafterauseinandersetzungen, dem Schutz von Minderheitsgesellschaftern, aber auch der Durchsetzung gegenüber Letzteren, bei Gewinnverteilungsregelungen, Exit-Szenarien mit angemessenen Abfindungsregelungen etc. Insbesondere in Fragen der Unternehmensstrukturierung und

Unternehmensfinanzierung verfügen wir über erstklassige Expertise. Ferner betreuen wir die täglichen Aufgaben von Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und sonstigen Gremienmitgliedern von Unternehmen bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Pflichten (sogenanntes Corporate Housekeeping), zu denen insbesondere auch die Einhaltung von Kapitalerhaltungsvorschriften, die gesellschaftsrechtlichen Implikationen von Cash Pooling, Gesellschafterdarlehen und
-leistungen – upstream wie downstream – und sonstigen Finanzierungsgeschäften sowie die richtige Vorgehensweise in Insolvenz- und Krisenzeiten.

Unsere Anwälte beraten zu allen Fragen des Kapital- und Personengesellschaftsrechts, egal ob es um die Gründung eines Unternehmens, die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, Vorbereitung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung oder eine Auseinandersetzung im Gesellschafterkreis geht. Dabei behalten wir die Bedürfnisse der Unternehmenspraxis stets im Blick und stimmen uns für die Aspekte der Steuergestaltung eng mit unseren Steuerexperten ab.

Die Struktur und Organisation eines Unternehmens ist sein „Gerippe“ und bildet die Grundlage jedes unternehmerischen Handelns. Die Unternehmensstruktur wird daher immer dann berührt, wenn wichtige Entscheidungen anstehen. Das fängt bei der Gründung und der Wahl der richtigen Rechtsform des eigenen Unternehmens an und geht beim Erwerb und der Integration eines Unternehmens weiter. In der Betreuung von Strukturierungsmaßnahmen, wie Kapitalerhöhungen, Anteilsrückkäufen, Unternehmensverträgen (Beherrschung und Gewinnabführung), Verschmelzungen und Spaltungen, haben wir umfangreiche Erfahrung. Es ist eine Grundvoraussetzung, Unternehmen und Unternehmer zu verstehen, um in Fragen der Struktur beraten und optimale Lösungen entwickeln zu können. Genau das tun wir. Unsere Gesellschaftsrechtsanwälte haben in zahlreichen Projekten und über viele Branchen hinweg die dafür notwendige Erfahrung gesammelt.

Über besonders umfassende Erfahrung und Expertise verfügen wir bei der Gestaltung von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures). Die Gestaltung der jeweiligen Beiträge der Joint Venture Parteien, vor allem Kapitalaufbringungsregelungen, präzise Regelungen zur Liquiditäts- und Gewinnverteilung, klare Governance-Strukturen und nicht zuletzt zielgerichtete Exit-Regelungen sind uns als Kernthemen von Joint Ventures bestens vertraut.

Mit den speziellen Anforderungen, die die rechtliche Begleitung von börsennotierten Unternehmen mit sich bringt, sind wir bestens vertraut. Das beginnt mit der laufenden Kapitalmarktkommunikation, setzt sich mit den komplexen aktienrechtlichen Regelungen fort und endet nicht bei anspruchsvollen Umstrukturierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung von Kleinst- und Minderheitsaktionären. Nicht zuletzt bereiten wir regelmäßig Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften vor und begleiten diese. Mit unserem Kapitalmarktteam beherrschen wir ferner die Vorbereitung und Durchführung von – auch prospektpflichtigen – Kapital- und Umstrukturierungsmaßnahmen.

Mit dem Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages oder anderer Unternehmensverträge ist es für die Konzernführung nicht getan, denn ein Konzern lässt sich nur mit der entsprechenden rechtlichen Erfahrung beherrschen – sowohl aus Sicht der Organe und der Gesellschaftermehrheit als auch aus dem Blickwinkel etwaiger Minderheiten. Wir verfügen über diese Erfahrung und kennen die Komplexität dieser Aufgaben.

Wir beraten mittelständische Unternehmen, insbesondere Familienunternehmen, bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Wir kennen die Schnittstellen zwischen dem Erb- und Schenkungsrecht, dem Erbschaftsteuerrecht, dem Gesellschafts- und auch dem Familienrecht.

Wir begleiten die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen in Kooperation mit unseren Kollegen aus den Sektoren Infrastruktur und Öffentlicher Sektor. Mit interdisziplinären Teams, die alle für die Privatisierung relevanten Rechtsbereiche abdecken, entwickeln wir für Sie zielführende und praxistaugliche Lösungen.

Nicht immer lassen sich Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis vermeiden. Wenn es dazu kommt, helfen unsere Konfliktlösungs-Experten bei der Durchsetzung der Gesellschafterrechte und der Vermeidung eines drohenden Stillstands der wirtschaftlichen Tätigkeit der Gesellschaft. Häufig lassen sich Streitigkeiten im wirtschaftlichen Interesse aller Beteiligten bereits außergerichtlich beilegen. Falls erforderlich, setzen wir die Position unserer Mandanten aber auch gerichtlich durch, zum Beispiel durch Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen.

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