02 Mrz

AfterWorkTalks: Tax and Renewable Energies

ab 18.30
Hamburg
GSK Stockmann
Neuer Wall 69, 20354 Hamburg

Steuerliche Brennpunkte für die Immobiliennutzung und Immobilienfonds

Der Gesetzgeber hat bereits einige Anreize gesetzt, um den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Elektrofahrräder auch steuerlich attraktiver zu machen.

Durch das Fondsstandortgesetz wurden zum einen im Jahr 2021 die Regelungen im Gewerbesteuergesetz zur erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung weiter gefasst. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber nunmehr zudem Erleichterungen für Spezial-Investmentfonds eingeführt. Wir möchten Ihnen in diesem Zusammenhang Chancen und Risiken aufzeigen und diese mit Ihnen diskutieren.

Zudem geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über das Strom- und Energiesteuerrecht bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Hier besteht für Anlagenbetreiber neben Anmelde- und Erlaubnispflichten auch die Möglichkeit von Steuerbegünstigungen zu profitieren.

Themen:

  • Die Abmilderung der Anforderungen bzgl. der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für erneuerbare Energie im Rahmen der Immobiliennutzung.
  • Die durch das Jahressteuergesetz 2022 neu eingeführte investmentsteuerliche Erleichterung für erneuerbare Energienutzung bei Spezial-Investmentfonds.
  • Überblick über die Regelungen sowie mögliche Steuerbegünstigungen im Stromsteuer- und Energiesteuerrecht.

Wenn Sie am AfterWorkTalk teilnehmen möchten, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an events@gsk.de.

Ansprechpartner

Dr. Petra Eckl

Partner

+49 69 710003-0

petra.eckl@gsk.de

Felix Schill, LL.M.

Counsel

+49 69 710003-199

felix.schill@gsk.de

Esther Seibt-Pfitzner

Senior Associate

+49 89 288174 - 676

esther.seibt-pfitzner@gsk.de

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