Steuerliche Brennpunkte für die Immobiliennutzung und Immobilienfonds
Der Gesetzgeber hat bereits einige Anreize gesetzt, um den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Elektrofahrräder auch steuerlich attraktiver zu machen.
Durch das Fondsstandortgesetz wurden zum einen im Jahr 2021 die Regelungen im Gewerbesteuergesetz zur erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung weiter gefasst. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber nunmehr zudem Erleichterungen für Spezial-Investmentfonds eingeführt. Wir möchten Ihnen in diesem Zusammenhang Chancen und Risiken aufzeigen und diese mit Ihnen diskutieren.
Zudem geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über das Strom- und Energiesteuerrecht bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Hier besteht für Anlagenbetreiber neben Anmelde- und Erlaubnispflichten auch die Möglichkeit von Steuerbegünstigungen zu profitieren.
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