EU Action Plan on Sustainable Finance – Neue nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (nicht nur) im Finanzdienstleistungssektor

Mit Verabschiedung und Inkrafttreten der Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) im Dezember 2019 hat die Europäische Union einen ersten Meilenstein auf dem langen Weg zum klimaneutralen Europa bis 2050 gesetzt. Ab März 2021 unterliegen insbesondere Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater nun neuen, nachhaltigkeitsbezogenen Transparenzvorgaben, die u.a. Veröffentlichungspflichten auf Internetseiten, in vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten beinhalten. Diese Transparenzpflichten sind sowohl auf Ebene des Unternehmens wie auch auf Ebene des jeweiligen Finanzproduktes einzuhalten.

Anknüpfend an das GSK Update allgemein zur Thematik „Sustainable Finance“ (August 2019) widmet sich das vorliegende GSK Update der Offenlegungs-Verordnung und damit einer der zentralen Maßnahmen des „Action Plan on Sustainable Finance“ der EU Kommission. Neben der Offenlegungs-Verordnung selbst nimmt dieses GSK Update zudem die Änderungen durch die Taxonomie-Verordnung sowie das kürzlich veröffentlichte Konsultationspapier der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs – European Supervision Agencies) zur Konkretisierung der Offenlegungspflichten der Verordnung in den Blick.

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