Mit unserem GSK-Update geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen. In unserer Synopse finden Sie zudem eine Gegenüberstellung aller Regelungen der VOL/A (1. Abschnitt) und der Neuregelungen der UVgO.
Die UVgO trifft Neuregelungen für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie gilt seit 01.01.2018 für staatliche Auftraggeber in Bayern. Für die Bundesverwaltung und in Hamburg findet sie bereits Anwendung. Auch in Berlin und Baden-Württemberg kündigt sich eine Umsetzung an, weitere Bundesländer werden folgen. Darüber hinaus werden Zuwendungsbescheide über kurz oder lang zur Anwendung der UVgO verpflichten. Die betroffenen Auftraggeber haben die UVgO daher für alle neu bekanntgemachten Vergabeverfahren zu beachten.
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