Justizia
30.01.2018

Erste Umsetzungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in den Ländern

Mit unserem GSK-Update geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen. In unserer Synopse finden Sie zudem eine Gegenüberstellung aller Regelungen der VOL/A (1. Abschnitt) und der Neuregelungen der UVgO.

Die UVgO trifft Neuregelungen für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie gilt seit 01.01.2018 für staatliche Auftraggeber in Bayern. Für die Bundesverwaltung und in Hamburg findet sie bereits Anwendung. Auch in Berlin und Baden-Württemberg kündigt sich eine Umsetzung an, weitere Bundesländer werden folgen. Darüber hinaus werden Zuwendungsbescheide über kurz oder lang zur Anwendung der UVgO verpflichten. Die betroffenen Auftraggeber haben die UVgO daher für alle neu bekanntgemachten Vergabeverfahren zu beachten.

Synopse herunterladen

Drucken


Pressekontakt:
presse@gsk.de
+49 30 203907-7763

Zurück

GSK Updates
  • 28.03.2023

    GSK Update: Neues zum EU Artificial Intelligence Act

    Mehr lesen
  • 15.03.2023

    GSK Update: BaFin Q&A zur Auslegung der Offenlegungsverordnung

    Mehr lesen
  • 22.02.2023

    GSK Update: Ausweitung der Transparenzregisterpflicht – Umfassende (Nach-) Meldepflichten für ausländische Rechtseinheiten

    Mehr lesen
Ansprechpartner

Dr. Jenny Mehlitz

Partnerin*

+49 30 203907-7766

jenny.mehlitz@gsk.de

Dr. Christian R. Schmidt

Partner*

+49 30 203907-0

christian.schmidt@gsk.de

Dr. Wolfgang Würfel

Partner*

+49 89 288174-0

wolfgang.wuerfel@gsk.de

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das geschlechtsneutrale generische Maskulinum. Die Angaben beziehen sich jedoch ausdrücklich auf alle Gender.

CO2 Neutral