Energiewirtschaftsrecht

Potenziale wecken,
Mehrwert erzeugen.

Wenn es um Fragen rund um die Energieversorgung geht, sind spezialisierte energierechtliche Expertise und tiefgreifende Branchenkenntnis erforderlich – über beides verfügen wir von GSK Stockmann.

Wir beraten unter anderem Energieversorger, Projektentwickler, Investoren und Kommunen in allen Bereichen des Energiewirtschaftsrechts (EnWG, EEG, KWKG, StromStG etc.).

Kompetenzschwerpunkte

Unsere Beratung im Energiewirtschaftsrecht zielt auf rechtssichere, wirtschaftliche und praktikable Lösungen für unsere Mandanten.

Dies gilt sowohl für Projektentwicklungen als auch für ertragsgestaltungen, regulatorische Fragen sowie für gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten gleichermaßen.

Insbesondere Betreiber von On- und Offshore-Windparks sowie Photovoltaikanlagen sind auf einen rechtzeitigen Netzanschluss angewiesen. Wir beraten bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Netzanschluss sowie bei Netzoptimierungs-, Verstärkungs- und Ausbaupflichten.

Wir beraten Vorhabenträger bei ihren Ausbauvorhaben im Übertragungs- und Verteilnetz und begleiten die Zulassungsverfahren (insbesondere Planfeststellungsverfahren nach dem EnWG etc.) sowie vorzeitige Besitzeinweisungen, Enteignungs- und Entschädigungsverfahren. Hier kommt es zugleich auf rechtssichere und praktikable Lösungen an, um die Rechte der Vorhabenträger durchzusetzen.

Wir beraten Sie bei der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und begleiten Ausschreibungsverfahren von EEG- und KWKG-Anlagen.

Wir prüfen für unsere Mandanten die regulatorischen Pflichten des EnWG und gestalten Energieversorgungsmodelle entsprechend den regulatorischen Vorgaben. Dabei stehen Begriffe wie Energieversorger, Kundenanlage und Innenanlage im Fokus.

Die Beratung bei der Vergabe von Konzessionen für den Betrieb von örtlichen Strom- und Gasnetzen erfordert spezielle Expertise in den Bereichen Netzbetrieb und Sondervergaberecht im EnWG. Wir beraten umfassend und vertreten Ihre Interessen erforderlichenfalls auch vor Gericht.

Verschiedene Eigenversorgungsmodelle sind von der EEG-Umlage und der Stromsteuer ganz oder teilweise befreit. Wir beraten Sie dazu, unter welchen Voraussetzungen Sie von den Befreiungen profitieren können (insbesondere bei Bestandsanlagen, Erneuerung, Ersetzung und Rechtsnachfolge).

Wir beraten unsere Mandanten im Zusammenhang mit der Besonderen Ausgleichsregelung. Hierfür begleiten wir Sie auch bei der Antragstellung beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Kommt es zum Streitfall, vertreten wir unsere Mandanten im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Bei der Gestaltung von Contracting-Modellen ist neben der Expertise im Energierecht (einschließlich Wärmerecht/AVBFernwärmeV) eine umfassende Kenntnis des immobilien- und miet- bzw. pachtrechtlichen Rechtsrahmens erforderlich. Wir beraten in solchen Fällen zusammen mit Spezialisten aus anderen Rechtsgebieten und können dabei auf umfangreiche Erfahrung zurückgreifen. So erhalten unsere Mandanten praktikable Lösungen aus einer Hand.

Wir entwerfen, prüfen und verhandeln Energielieferverträge (Strom, Gas, Wärme). Hierzu gehören auch Power Purchase Agreements (PPA) als zukunftsträchtige Vermarktungsform für erneuerbare Energien.

Wir kennen den regulatorischen Rechtsrahmen für E-Mobilität und die Aufstellung von Ladesäulen. Unterschiedliche Akteure wie Ladesäulenbetreiber, Kommunen und die Immobilienwirtschaft beraten wir bei der Planung und Errichtung von Ladesäulen, beim Netzanschluss sowie beim Betrieb einschließlich der Tarifgestaltung.

Wir beraten unsere Mandanten im Strom- und Energiesteuerrecht. Dabei stehen regelmäßig die steuerlichen Ausnahmeregelungen im Fokus, wonach Energieerzeugnisse von steuerlichen Begünstigungen profitieren können.

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