Sören Wolkenhauer, Stefan Geiger, Rechtsanwälte
02.09.2022

Energiewirtschaft: Bei der Energiewende aufs Tempo drücken

In immer mehr Städten und Gemeinden gibt es eine kommunale Wärmeplanung. Verpflichtend ist sie für größere Kommunen seit Anfang 2021 in Baden-Württemberg und seit Ende 2021 in Schleswig-Holstein. Als wesentlicher Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele möchte sich auch die neue Bundesregierung für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung einsetzen. Fraglich ist dabei, ob der gebäudezentrierte Ansatz des Gebäudeenergierechts mit energetischen Standards und Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien allein ausreichen wird. Unsere Anwälte und Partner Dr. Stefan Geiger und Sören Wolkenhauer erklären in einem Beitrag für die September-Ausgabe des KOMMUNAL Magazins, welche rechtlichen Instrumente für den Erfolg einer kommunalen Wärmeplanung geeignet sind.

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