Energiewende im Gebäudesektor – Das neue Gebäudeenergiegesetz (und mehr)

Neuer Rechtsrahmen für Energieffizienz, Wärmeversorgung und Infrastruktur für Elektromobilität – Herausforderungen und Chancen für den Gebäudesektor

Der Gebäudesektor spielt für die Energiewende eine zentrale Rolle. Europäische Union, Bund und Länder wollen bis 2050 im Gebäudesektor die Treibhausgasneutralität erreichen. Ein maßgeblicher Baustein der Energiewende im Gebäudesektor ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das GEG ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und ersetzt die bisherigen Regelwerke EnEG, EnEV und EEWärmeG. Es enthält einige neue Regelungen, die inhaltlichen Anforderungen an Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien wurden aber im Wesentlichen nicht verschärft. Auf Länderebene gibt es zum Teil weitergehende Klimaschutzvorgaben für Gebäude. Auch die Themen Elektromobilitätsinfrastruktur, Smart Metering und Sustainable Finance werden für den Gebäudesektor immer wichtiger.

Das GSK Update „Energiewende im Gebäudesektor – Das neue Gebäudeenergiegesetz (und mehr)“ fasst die neuen rechtlichen Entwicklungen zusammen. Dieses Update ist der Auftakt einer Reihe von Updates zur Energiewende im Gebäudesektor, weitere GSK Updates zum geplanten Gebäude-Elektromobilitäts-infrastruktur-Gesetz und zur neuen EU-Taxonomie für „grüne“ Immobilien werden folgen. Wir begleiten diese Gesetzgebungsverfahren eng. Sprechen Sie uns bei Fragen zur Energiewende im Gebäudesektor jederzeit gerne an.

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