Wie eine „Verlängerung“ der Probezeit erreicht werden kann.
Die richtige Personalauswahl ist schwierig. Gerade bei komplexen Tätigkeitsanforderungen ist die gesetzlich festgeschriebene Höchstdauer der Probezeit von sechs Monaten oft zu kurz bemessen, um die Geeignetheit eines neu eingestellten Mitarbeiters umfassend zu prüfen. Eine „Verlängerung“ der Probezeit ist jedoch als solche rechtlich nicht möglich. Welche Optionen gibt es stattdessen?
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