Doch noch ein Knaller zu Neujahr – Reform des Sanierungsrechts kommt pünktlich

Kein Kündigungsrecht für Verträge im neuen präventiven Restrukturierungsrahmen

Gestern wurde ein wichtiger Meilenstein im Insolvenz- und Restrukturierungsbereich erreicht: der Bundestag hat das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) beschlossen, das bereits zum 01. Januar 2021 in Kraft tritt. Vor wenigen Minuten hat der Bundesrat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.

Mit dem präventiven Restrukturierungsrahmen ist in Zukunft auch außerhalb des gerichtlichen Insolvenzverfahrens eine Sanierung gegen den Willen einzelner Gläubiger möglich. Gegenüber dem Gesetzentwurf wurden einige wichtige Änderungen umgesetzt: So wurde die Kündigungsmöglichkeit von Verträgen ersatzlos gestrichen und bleibt damit wie bisher dem formellen Insolvenzverfahren vorbehalten.

Daneben wurde die Insolvenzantragspflicht bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt, allerdings nur (!), wenn die Insolvenzreife durch die verzögerte Auszahlung von Fördergeldern verursacht wurde.

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