Der Vorsteuerschlüssel bei gemischt genutzten Immobilien

Mit einem Schreiben zur Aufteilung des Vorsteuerschlüssels bei gemischt genutzten Immobilien hat das BMF für mehr Rechtssicherheit gesorgt. Viele Grundstückseigentümer sind sich aber immer noch unsicher, wie Vorsteuerbeträge in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil aufzuteilen sind. In einem Interview mit DER BETRIEB sprach unsere Anwältin und Partnerin Dr. Petra Eckl über die neuen Schlüssel zur Berechnung und worauf besonders geachtet werden soll.

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