Das gemeindliche Vorkaufsrecht in Zusammenhang mit Share Deals

Share Deals unterfallen grundsätzlich nicht dem gemeindlichen Vorkaufsrecht im Sinne
der §§ 24, 25 BauGB. In Ausnahmefällen kann jedoch auch ein Share Deal einen Vorkaufsfall für die Gemeinde auslösen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin Ende 2019 klargestellt. Stephanie Löhrius und Dr. Jan Bernd Seeger, Rechtsanwälte bei GSK Stockmann, erörtern in einem Beitrag in der Immobilien & Finanzierung vom 01.05.2020 die Implikationen dieser Entscheidung.

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