Die Europäische Kommission (KOM) hat am 19. März
einen „Vorübergehenden Beihilferahmen“ erlassen, nach dem sie Beihilfen genehmigen wird, mit denen die Mitgliedstaaten die Wirtschaft während des COVID-19-Ausbruchs unterstützen.
Der Vorübergehende Beihilferahmen enthält die Vorgaben, an denen die KOM Beihilferegelungen und Beihilfen der Mitgliedstaaten darauf prüfen wird, ob diese wegen der durch die Corona-Krise eingetretenen beträchtlichen Störungen im Wirtschaftsleben mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Erfahren Sie mehr dazu in unserem GSK Update.
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