COVID-19: Verlängerung des befristeten Beihilferahmens der Europäischen Kommission bis zum 30. Juni 2022

Am 18.11.2021 hat die Europäische Kommission den befristeten Beihilferahmen (orig. „temporary framework“) bis zum 30.06.2022 verlängert. Aufgrund des Beihilferahmens können Mitgliedstaaten Beihilfen an Unternehmen gewähren, die von der Corona-Pandemie betroffen sind. Der bisherige Beihilferahmen würde am 31.12.2021 auslaufen. Die auf 6 Monate befristete Verlängerung soll es ermöglichen, die seit ca. 1,5 Jahren anhaltenden Krisenmaßnahmen angesichts der sich erholenden Wirtschaftslage schrittweise und koordiniert auslaufen zu lassen. Neben einzelnen Änderungen, wie z.B. der Anhebung der Höchstgrenze für Fixkostenhilfen von 10 Mio. EUR auf 12 Mio. EUR, führte die Kommission zwei neue Beihilfeinstrumente ein.

Zum einen ermöglicht die Kommission Maßnahmen zur Unterstützung von Investitionen. Die Pandemie hat eine große Investitionslücke hinterlassen. Die neuen Investitionsfördermaßnahmen sollen Mitgliedstaaten helfen, diese zu schließen und sie können Unternehmen bei Investitionen fördern. Die Investitionen sollen dabei insbesondere den „grünen und digitalen Wandel“ betreffen und voranbringen. Im kommenden Jahr ist daher mit einer Zunahme an Beihilfen für den Ausbau der Digitalisierung und für den Klimaschutz – abseits der bisherigen Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen – zu rechnen. Dies entspricht auch den Zielen und Angaben des neuen Koalitionsvertrags 2021-2025. Zum anderen gestattet die Europäische Kommission, dass die Mitgliedstaaten Anreize für private Investoren setzen, in kleine und mittlere Unternehmen zu investieren, um so deren Finanzsituation zu verbessern.

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