27.04.2020

COVID-19: Öffentliche Finanzspritzen für Flughäfen im Einklang mit dem Beihilferecht

GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN DER ÖFFENTLICHEN HAND UND DER FLUGHÄFEN

Die öffentliche Hand kann im Einklang mit dem Beihilferecht die deutschen Flughäfen in der COVID-19-Krise unterstützen. Ob dies geschieht, ist in erster Linie eine Frage des politischen Willens.
Das Beihilferecht ist kein Hindernis. Es ist hinreichend flexibel, um den Flughäfen mit öffentlichen Mitteln über die COVID-19-Krise unter Wahrung von Wettbewerb und Binnenmarkt hinweg zu helfen.
Die Europäische Kommission (KOM) kann Beihilfen an Flughäfen, die wegen der COVID-19-Pandemie gewährt werden sollen, auf zwei verschiedenen Rechtsgrundlagen genehmigen. Die Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften spielen dabei keine Rolle. Diese Beihilfen können auch die (großen) Flughäfen über die Krise retten, die bislang profitabel arbeiteten und noch nie auf öffentliche Unterstützung angewiesen waren.

In unserem GSK Update geben wir Hinweise über die besonderen rechtlichen Anforderungen für die öffentliche Unterstützung von Flughäfen angesichts der COVID-19-Pandemie, zu den bestehenden Möglichkeiten und zum Vorgehen.

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