09.04.2020

COVID-19 – Entlastung bei der Umsatzsteuer

Bei der Umsatzsteuer können durch die Corona-Krise belastete Unternehmen Liquiditätsnachteile vermeiden – teilweise sind sogar Erstattungen möglich

Unmittelbar und nicht unerheblich durch die Corona-Krise belastete Unternehmen können die laufenden Umsatzsteuerzahlungen zinslos beim Finanzamt stunden. Sogar Erstattungen bereits geleisteter Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen sind möglich. Betroffene Unternehmen sollten diese Möglichkeit unbedingt nutzen und sich die zusätzliche Liquidität sichern. Bei corona-bedingten Zahlungsausfällen droht ihnen sonst ein doppelter Nachteil, denn die Umsatzsteuer kann auch auf ausbleibende Zahlungen fällig werden.

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