COVID-19 – Entlastung bei der Steuer

DIE CORONA-KRISE BELASTET BESTIMMTE UNTERNEHMEN ERHEBLICH. BUND UND LÄNDER HABEN JETZT STEUERLICHE ENTLASTUNGEN FÜR BETROFFENE UNTERNEHMEN BESCHLOSSEN.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 19.03.2020 reagiert, um die Folgen der Corona-Krise für in Deutschland agierende Unternehmen und in Deutschland Steuerpflichtige abzumildern. Hierzu erging ein BMF-Schreiben und ein gleich lautender Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder. Ziel der Maßnahmen ist insbesondere, die Liquidität der Unternehmen während der Krise zu erhalten und nicht durch Steuerzahlungen weiter zu belasten. Auch bestehende Regelungen – wie zu steuerfreien Sanierungserträgen – und steuereffiziente Umstrukturierungen können genutzt werden, um steueroptimiert durch die Krise zu kommen.

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