26.06.2020

Corona-Warn-App ist verfügbar

Was müssen Unternehmen aus arbeitsrechtlicher Sicht bei der Nutzung Corona-Warn-App beachten?

Seit Mitte Juni ist die Corona-Warn-App im Einsatz: Durch eine flächendeckende Nutzung der App sollen möglichst viele Infektionsketten nachverfolgt und so eine Ausbreitung des Coronavirus und damit ein weiterer Shut Down möglichst verhindert werden.

Über den Nutzen der App, die mit deren Entwicklung und Betrieb verbundenen Kosten sowie über Datenschutz und Freiwilligkeit wird angeregt diskutiert.

Mit unserem GSK Update beantworten wir Ihnen die wichtigsten im Zusammenhang mit der App auftauchenden Fragen aus Arbeitgeber-Sicht.

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