Corona-Krise: Verrechnung von Verlusten aus 2020 mit Vorauszahlungen 2019

Viele Steuerpflichtige haben aufgrund der Corona-Krise für das Jahr 2020 rücktragsfähige Verluste zu erwarten. Um die Liquidität der Steuerpflichtigen zu sichern, hat das Bundesfinanzministerium die nachträgliche Anpassung von bereits geleisteten oder zukünftigen Steuervorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum 2019 erleichtert. Dies kann sich als ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Krisenbewältigung erweisen. Über das Verfahren berichten Dr. Petra Eckl und Dominik Berka, Rechtsanwälte bei GSK Stockmann, in: Der Betrieb vom 18.05.2020.

Herunterladen
Drucken
Pressekontakt:

Ansprechpartner