Viele Eltern möchten gerne auch über die Mutterschutzfristen hinaus Zeit mit ihrem Kind und der Familie verbringen. Da eine sinnvolle Koordination von Familie und Beruf bei Arbeitsverhältnissen einer sorgfältigen Abstimmung und verbindlicher Regelungen bedarf, gibt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) einen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verlässlichen Rahmen vor.
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