Die „Gebietsbestimmungsverordnung Bau“ der Bayerischen Staatsregierung ist am 16. September 2022 in Kraft getreten. Die darin genannten Kommunen und auch die Wohnungswirtschaft erhalten hierdurch weitere Handlungsspielräume, um den Bau von Wohnungen voranzutreiben.
Neuerungen ergeben sich hierbei
Abzuwarten bleibt, wann die Bayerische Staatsregierung von der bereits bestehenden Möglichkeit Gebrauch machen wird, die Bildung von Wohnungseigentum auf Grundlage des WEG weiteren Restriktionen zu unterwerfen. Diese Umsetzung der Baulandmobilisierung steht derzeit in Bayern noch aus, sie ist aber letztlich wohl nur eine Frage der Zeit. Eigentümer in betroffenen Gebieten sollten daher prüfen, ob eine WEG-Teilung „auf Vorrat“ im Einzelfalle angezeigt ist.
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