Bankrecht und Finanzaufsichtsrecht

Risiken erkennen,
Chancen ergreifen.

Kaum eine Branche steht aktuell vor so großen regulatorischen Herausforderungen wie der Finanzsektor. Das Normengefüge aus EU-Richtlinien, unmittelbar geltenden EU-Verordnungen, delegierten Rechtsakten, Guidelines, nationalen Normen und europäischen und nationalen Aufsichtspraktiken sowie deren Wechselwirkung ist mehr als komplex. Gleichzeitig werden Compliance-Verstöße zunehmend empfindlich sanktioniert. Der gesetzliche Schutz sogenannter „Whistleblower“ wird dabei in Zukunft die Aufdeckung von Verstö-ßen wahrscheinlicher werden lassen.

Das veränderte Kundenverhalten insbesondere der jüngeren Generation, auch „Digital Natives“ genannt, aber auch massive regulatorische Eingriffe in tradierte Geschäftsmodelle –

Provisionsverbote nach MiFID II sowie die signifikante Deckelung der Einnahmen kartenaus-gebender Institute durch die Interchange- Verordnung sind nur zwei Beispiele hierfür – erfordern „neues“ Denken und die Entwicklung innovativer Lösungen.

Diese besondere Situation der Finanzbranche stellt auch besondere Anforderungen an ihre anwaltlichen Berater. Wir von GSK Stockmann freuen uns auf diese Herausforderung und stehen für Sie mit einem eingespielten, hoch spezialisierten Team bereit, das interdisziplinär agiert, vernetzt denkt, dabei belastbare Strukturen entwickelt und sich vor allem durch eine hohe Innovationskraft auszeichnet.

Bankrecht und Finanzaufsichtsrecht

GSK Stockmann berät im Bank- und Finanzaufsichtsrecht mit einem Team hoch spezialisierter und erfahrener Anwälte zu einer Vielzahl aufsichtsrechtlicher Themenstellungen.

Neben den spezialgesetzlichen Verfahren, etwa nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), begleiten wir unsere Mandanten seit über 20 Jahren bei den diversen Lizenzierungs- beziehungsweise Lizenzerweiterungsverfahren nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und deren Markteintritt als Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Häufig ist hieraus eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit hinsichtlich aller regulatorisch geprägten Fragestellungen entstanden.

Die komplette Bandbreite der nach dem Kreditwesengesetz regulierten Finanzdienstleistungen, insbesondere aus dem Bereich Wertpapiergeschäft und Vertrieb, ist fester Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Wir beraten Sie zu allen Fragen der aufsichtsrechtlichen Bestimmung Ihres Geschäftsmodells, der Lizenzerteilung und der regulatorischen Ausrichtung Ihrer Geschäftsorganisation. Daneben steht die wertpapierrechtlich korrekte Ausgestaltung der operativen Geschäftstätigkeit und ihrer diesbezüglichen Dokumentation, etwa nach Maßgabe der MiFID II-Vorgaben.

Wir beraten Sie im Team mit unseren M&A- und Steuerexperten bei nationalen sowie grenzüberschreitenden Fusionen, Übernahmen und Beteiligungen mit dem Ziel, regulatorische „Klippen“ sicher zu umschiffen und Handlungs- und Gestaltungsspielräume etwa bei der regulatorischen Ausgestaltung des jeweiligen Geschäftsmodells zu nutzen. Unsere umfassende Erfahrung und etablierten Kontakte zu nationalen wie europäischen Aufsichtsbehörden gewährleisten dabei insbesondere eine effiziente Begleitung auch komplexer Inhaberkontrollverfahren.

Unsere Digitalisierungs-Spezialisten entwickeln – oft sogar als Erste im Markt – innovative Gestaltungen für neuartige Finanzprodukte und beraten seit Jahren verschiedenste Kooperationen zwischen nicht regulierten FinTechs und regulierten Finanzinstituten. So hat GSK Stockmann beispielsweise bei der ersten in Deutschland originär als Blockchain-Transaktion durchgeführten Wertpapieremission beraten, bei der erstmals auch die Geldseite unmittelbar auf der Blockchain abgewickelt wurde.

Mit tiefgreifenden Kenntnissen des Marktes und der verschiedenen Zahlungsverkehrssysteme sowie umfassendem Know-how, das unsere Anwälte nicht zuletzt durch Begleitung diverser Gesetzgebungsverfahren als Sachverständige unter Beweis stellen konnten, unterstützen wir Sie bei der Entwicklung komplexer und innovativer Zahlungs- und E-Geld-Produkte sowie bei Fragen zur Aufsetzung und zum Betrieb von Zahlungssystemen und deren Regularien. Hierbei bieten wir Ihnen unsere spezialisierte Erfahrung bei der Vorbereitung von Erlaubnisanträgen für ZAG-regulierte Zahlungs- und E-Geld-Institute an sowie bei der Beratung zu innovativen Zahlungsprodukten – auch in Kooperationsmodellen – mit unserer speziellen Expertise zur Zahlungsregulierung nach der PSD2 und dem RTS zur starken Kundenauthentifizierung und sicheren Kommunikation.

CRD V und CRR II dürfte für die Banken in der EU zu den wichtigsten regulatorischen Vorhaben der nächsten Jahre zählen. Das Paket umfasst dabei insbesondere veränderte Vorgaben im Bereich der Eigenmittelanforderungen, der Großkreditvorschriften, der Vorgaben für Instituts- und Finanzholdinggruppen einschließlich Änderungen im Bereich der Konsolidierungsvorschriften, der Vergütung sowie gewisse Erleichterungen für kleine Institute.

Für CRR-Wertpapierfirmen (und solche Finanzdienstleistungsinstitute, auf die CRR-Vorgaben aufgrund nationaler Vorgaben des deutschen Aufsichtsrechts entsprechend anzuwenden sind) bringt der Review hinsichtlich der für diese Firmen und Institute geltenden Eigenkapitalanforderungen nach CRR beziehungsweise die IFD/IFR eine Reihe signifikanter Neuerungen. Wir stehen Ihnen bei diesen komplexen Themen je nach Bedarf sowohl als Sparringspartner für ausgewählte Einzelfragen als auch für vertiefte Analysen der instituts- und gruppenspezifischen Tangiertheit bis hin zur umfassenden Erarbeitung und Begleitung einer dezidierten Umsetzungsplanung zur Verfügung.

Die Regulatorik stellt Instituts- und Finanzholdinggruppen, gerade auch vor dem Hintergrund der neuen Bestimmungen aus CRD V und CRR II, vor besondere Herausforderungen. Änderungen hinsichtlich der Konsolidierungsvorschriften einschließlich der Erweiterung des Konsolidierungskreises unter bestimmten Voraussetzungen, Zulassungserfordernisse für Finanzholding-Gesellschaften sowie die für internationale Bankengruppen gegebenenfalls erforderlich werdende EU-Zwischenholding sind dabei nur einige Beispiele. Wir unterstützen Instituts- und Finanz-holdinggruppen sowohl bei der Umsetzung neuer Anforderungen als auch bei Neu- und Umstrukturierungen sowie der Integration neuer Gruppenunternehmen.

Unsere aufsichtsrechtlich fokussierten Arbeitsrechtsexperten setzen die regulatorischen Anforderungen an die Vergütung bei Banken, Finanzdienstleistern und Kapitalverwaltungsgesellschaften in praxistaugliche Lösungen um. Vor diesem Hintergrund beraten wir Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute bei allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Institutsvergütungsverordnung stellen. Dabei nehmen wir Ihre aufsichtsrechtliche Vergütungspolitik nicht isoliert in den Blick, sondern auch im Hinblick auf arbeitsrechtliche Besonderheiten. So können wir Ihnen auch bei komplexen Problemen maßgeschneiderte Lösungen anbieten. Unser Beratungsschwerpunkt liegt dabei auf der Entwicklung und Implementierung von Vergütungssystemen, der Beratung von Gruppengesellschaften hinsichtlich der gruppenweiten Anwendbarkeit von Vergütungsregelungen und der Vertretung gegenüber der BaFin im Rahmen der Abstimmung entsprechender Leitlinien.

Der Gesetzgeber verlangt etwa von Kapitalverwaltungsgesellschaften ein angemessenes und komplett in sich stimmiges Vergütungssystem mit zum Teil strikten Vorgaben zu variablen Vergütungsbestandteilen. Dieses Vergütungssystem muss bereits im Rahmen des Erlaubnisverfahrens vorgelegt werden. Wir verfügen über eine breite Erfahrung in der Beratung von Kapitalverwaltungsgesellschaften bei entsprechenden vergütungsauf-sichtsrechtlichen Fragestellungen.

Unsere Regulatory Compliance-Experten stehen Ihnen mit ihrer querschnittsartigen Expertise und Erfahrung bei der Umsetzung der finanzaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die für die regulierten Tätigkeiten maßgebliche Organisation samt der betreffenden betrieblichen Abläufe zur Seite. Neben der beratenden Unterstützung übernehmen wir bei Bedarf auch Compliance-Funktionen im Wege der Auslagerung (zum Beispiel Compliance-Officer, Geldwäschebeauftragter, zentrale Stelle, Hinweisgeberstelle „Whistleblowing“). In Krisenfällen führen wir interne Untersuchungen durch und begleiten die diesbezüglichen Folgemaßnahmen.

Bank- und finanzrechtliche Streitigkeiten sind häufig nicht nur in der Sache komplex. In prozessrechtlicher Hinsicht sind besondere Strategien, zum Beispiel zur Wahrung der Reputation und zur Vermeidung von nachteiligen Präzedenzfällen, zu beachten. Wir beraten unsere Mandanten in Prozessen vor staatlichen Gerichten, in Schiedsverfahren sowie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung mit maßgeschneiderten Lösungen bei allen Streitigkeiten im Zusammenhang mit den finanzaufsichtsrechtlichen und regulatorischen Anforderungen des Finanzsektors.

In diesem Kontext zählen darüber hinaus folgende Tätigkeitsbereiche zu unserem Arbeitsumfeld:

  • Abstimmung mit Aufsichtsbehörden und Organisationen wie der BaFin, der Deut-schen Bundesbank, den europäischen Bankaufsichtsbehörden, Einlagensicherungs- und Entschädigungseinrichtungen, Datenschutzbehörden, Industrie- und Handelskammer, Steuerbehörden, Sozialversicherungsbehörden etc.
  • Aufsichtsrechtlich geprägte Ausgestaltung von Vertragsbeziehungen zu Dienstleistern (Auslagerung)
  • Rechtliche Begleitung von Outsourcing-Projekten
  • MaRisk-, MaComp- oder BAIT-Umsetzung einschließlich Erstellung von Organisationshandbüchern
  • Unterstützung bei der Erstellung der Compliance- und Geldwäschepräventionsorganisation
  • Begleitende Beratung bei Jahresabschluss und WpHG-Prüfung
  • Beratung beim regulatorischen Eigenkapital
  • Inhaberkontrollverfahren
  • Bankenrestrukturierungen
  • Sparkassen- und Genossenschaftsrecht
  • Pfandbriefrecht
  • Währungs- und Zentralbankenrecht

„Sie haben tiefgreifendes Wissen und recherchieren den Bereich eingehend, sodass sie sich bei Rechtsthemen absolut sicher sind. Darüber hinaus haben sie ein solides wirtschaftliches Verständnis und Erfahrung mit dem Markt.“

(Mandant)

„Alle sind fachlich im höchsten Maße qualifiziert, zeigen pragmatische Lösungen auf und reagieren sehr schnell und zuverlässig.“

(Mandant)

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