BaFin Q&A zur Auslegung der Offenlegungsverordnung

Die BaFin hat am 8. März 2023 ihre Fragen und Antworten zur EU-Offenlegung aktualisiert.

Dies erfolgte, da die Europäische Kommission die Technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standard – „RTS“) zur EU-Offenlegungsverordnung kurzfristig durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/363 geändert hat. Insbesondere erfolgte eine Anpassung der darin enthaltenen  Anhänge II bis V, welche nun erweiterte Angaben zu taxonomiekonformen Investitionen in die Bereiche fossiles Gas und Kernenergie enthalten.  Die Delegierte Verordnung erschien am 17. Februar 2023 im EU-Amtsblatt und ist seit dem 20. Februar 2023 anzuwenden.

Die BaFin hat sich darin nunmehr zu einer Übergangsfrist im Rahmen ihrer Verwaltungspraxis bei der Umsetzung der neuen Vorgaben hinsichtlich der Anhänge zu vorvertraglichen Informationen geäußert. Wir informieren hierüber in unserem angepassten GSK-Update.

Mehr zum GSK-Themenschwerpunkt „Sustainable Finance & ESG“ finden Sie hier:

https://gsk.de/sustainable-finance-esg/

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