BaFin Q&A zur Auslegung der Offenlegungs- und Taxonomieverordnung

Die ESG-Regulatorik ist auf europäischer Ebene maßgeblich durch die Vorgaben der EU-Offenlegungsverordnung und der EU-Taxonomieverordnung geprägt. In der Detailauslegung bestehen aber immer noch zahlreiche offene Fragen, zu denen sich bisher die Europäische Kommission verschiedentlich geäußert hatte, um den Marktteilnehmern Auslegungshinweise an die Hand zu geben.

In einem ersten Q&A hat nun auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einige offene Fragen näher erläutert, deren wichtigste Erkenntnisse wir in einem GSK Update für Sie einordnen.

Im Einzelnen geht es um

  • die ESG-Veröffentlichungspflichten für Finanzprodukte, deren Vertrieb bereits vor dem 10. März 2021 eingestellt wurde,
  • die Anwendung der Offenlegungsverordnung auf § 34f GewO-regulierte Vertriebe,
  • die Auslegung von Art. 8 der Offenlegungsverordnung und
  • die mögliche Pflicht zur Sammlung von Daten hinsichtlich der Erfüllung einer Taxonomiequote.

Mehr zum GSK-Themenschwerpunkt „Sustainable Finance & ESG“ finden Sie hier:

https://gsk.de/sustainable-finance-esg/

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