Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung

Der Aufteilungsplan ist – so der BGH – „das Kataster des Wohnungseigentums“. Wo das Sondereigentum aufhört und das Gemeinschaftseigentum anfängt, bestimmt sich nach dem Plan und nicht nach dem baulichen Bestand. Das gilt auch für Außenstellplätze oder Gartenflächen, die neuerdings auch sondereigentumsfähig sind. Umso mehr Aufmerksamkeit sollte der Gestaltung dieser Pläne geschenkt werden. In unserem Update zeigen wir die Dos und Don’ts und erläutern die Änderungen, die sich aus der WEG-Reform des letzten Jahres ergeben.

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