Die Diskussion der Vorschläge zu den anstehenden Anpassungen der Richtlinien 2011/61/EU (AIFMD) und 2009/65/EG (UCITS) in Bezug auf Auslagerungenvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, aufsichtsrechtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahrungs- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds („AIFMD-Review“) befindet sich im fortgeschrittenen Stadium. Es wurde in den letzten Wochen nicht nur der erste Berichtsentwurf der Berichterstatterin im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlamentes (ECON) veröffentlicht, sondern darauf folgend am 21. Juni 2022 ein Kompromisstext zum Vorschlag durch den EU-Ministerrat.
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