17. Novelle zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft getreten

Vierte Änderung zur Verschärfung der Investitionskontrollen innerhalb eines Jahres.

Am 1. Mai 2021 ist die 17. Novelle zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft getreten; es handelt sich bereits um die vierte Änderung der deutschen Investitionskontrolle im Außenwirtschaftsrecht innerhalb eines Jahres, die zusätzliche Hürden für Investitionen in deutsche Unternehmen durch unionsfremde Investoren schafft. Die Novelle erweitert u.a. die Meldepflicht für Investitionen auf neue Fallgruppen im Bereich der Zukunfts- und Hochtechnologien wie Künstliche Intelligenz, autonomes Fahren, Halbleiter, Optoelektronik oder Quantentechnologie, die ein Beteiligungsvolumen von mindestens 20% erreichen.

Unser GSK-Update fasst die wesentlichen in der Novelle enthaltenen Änderungen zusammen und zeigt auf, was Investoren mit Sitz außerhalb der EU in Zukunft bei ihren Investitionen in deutsche Unternehmen beachten müssen.

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