COVID-19: Vorübergehender Beihilferahmen der Europäischen Kommission zur Unterstützung der Wirtschaft

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 19. März
einen „Vorübergehenden Beihilferahmen“ erlassen, nach dem sie Beihilfen genehmigen wird, mit denen die Mitgliedstaaten die Wirtschaft während des COVID-19-Ausbruchs unterstützen.

Der Vorübergehende Beihilferahmen enthält die Vorgaben, an denen die KOM Beihilferegelungen und Beihilfen der Mitgliedstaaten darauf prüfen wird, ob diese wegen der durch die Corona-Krise eingetretenen beträchtlichen Störungen im Wirtschaftsleben mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Erfahren Sie mehr dazu in unserem GSK Update.

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