Leerer Konferenzsaal

Corona-Krise: Gesetzgeber ermöglicht virtuelle Hauptversammlung

Voraussetzungen für die virtuelle Hauptversammlung, Verkürzung der Einberufungsfrist für die Hauptversammlung, Einschränkung von Anfechtungsklagen

Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften können in diesem Jahr als virtuelle Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt werden. In unserem GSK Update stellen wir die Voraussetzungen für die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung sowie weitere Änderungen des AktG vor:

  • Verkürzung der Einberufungsfrist
  • Verlängerung der Frist für das Abhalten der ordentlichen Hauptversammlung
  • Einschränkung von Anfechtungsklagen.

GSK Update herunterladen
Drucken
Pressekontakt:

Ansprechpartner