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Die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand unterliegt vielen rechtlichen Bindungen. Die Spanne der Handlungsmöglichkeiten reicht hier von der Schaffung öffentlicher Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, Stiftungen sowie Neugründung von und Beteiligung an Unternehmen, ÖPP/PPP.

Unsere Erfahrung ist, dass solche Projekte ein hohes Maß an Querschnitts-Know-How und in der Regel integrierte Lösungen verlangen. Unsere bewusst fokussierten, auf einander abgestimmten Beratungsschwerpunkte erlauben es uns, unseren Mandanten genau diese Art von Beratung zu bieten.

Unsere Mandanten sind: Kommunen, Kommunale und staatliche Unternehmen, Behörden, Bundes- und Länderministerien, Private Einrichtungsbetreiber, Projektentwickler, Banken/Versicherungen, Private Investoren