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Wir verfügen im Bereich Industrieanlagenbau über langjährige Erfahrung bei der Beratung von komplexen Projekten. Dabei unterstützen wir bereits die Konzeption (Raum-, Bauleit- und Fachplanung; städtebauliche Verträge, Maßnahmenträger- und Erschließungsverträge; Naturschutz-, Immissionsschutz- und sonstiges Umweltrecht) und ggf. die Vergabe des Projekts und übernehmen die Vertragsgestaltung zur schlüsselfertigen Errichtung der Anlage.
Ebenso beraten wir beim Engineering und der Generalplanung, in AGB-Fragen und beim Claim-Management. Die Vereinbarung von Garantien oder Betreiber-, Service- und Wartungs- und Lizenzverträgen nach internationalen Standardbedingungen gehört zu unserem Tagesgeschäft.

Die Beratung von GSK im Anlagenbau umfasst insbesondere:

Chemie- und Pharma:

  • Wirkstoffbetriebe
  • Biofarbanlagen

Energie:

  • Kraftwerksbau
  • Biogasanlagen
  • Photovoltaikkraftwerke und -anlagen
  • Windkraftanlagen

Industrie:

  • Metallverarbeitende Industrieanlagen
  • Produzierende Industrie

Triebzüge im Nah- und Fernverkehr sowie Lokomotiven

In Konfliktfällen sichern und wahren wir die Rechte unserer Mandanten in außergerichtlichen Verhandlungen wie auch vor Schieds- und ordentlichen Gerichten (Prozessführung)